Kaller-Tafel.de
   

Wem wir helfen

Die Ausgabe erfolgt Dienstags und Freitags jeweils ab 11:30

Losnummern werden ab 11:00 Uhr ausgegeben

Wenn Sie berechtigt sind und bei uns Ware abholen wollen, werden sie nach ihrem Wohnort (um die Anfahrt als Gruppe zu erleichtern) in eine Gruppe eingeteilt:

Gruppe 1: Blankenheim. Nettersheim, Dahlem, Bad Münstereifel, Teile von Kall

Gruppe 2: Hellenthal, Schleiden, Heimbach, sonstige, Teile von Kall 

Im Januar, März, Mai, Juli, September und November werden Mitglieder von Gruppe 1 Dienstags bedient, die von Gruppe 2 Freitags. Im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember wird Gruppe 2 Dienstags und Gruppe 1 Freitags bedient.

Vor jeder Ausgabe losen wir die Reihenfolge aus, in der wir unsere Kunden bedienen. Ab 11:00 Uhr werden die Lose ausgegeben.
Die Menge der Ware, die an eine Person ausgeben wird, richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Der Empfänger zahlt für die Ware einen geringen Betrag.

Ab dem 1 Februar 2024 gelten folgende Preise:
1 Person:    2,00 €
2 Personen 4,00 €
Jede weitere Person: + 1,00 €

Nach der Registrierung können Sie ohne weitere Vorlage von Unterlagen an Ihren zugewiesenen Ausgabetagen wiederkommen. Wenn sie verhindert sind, können auch ausnahmsweise am Ausgabetag der anderen Gruppe zu uns kommen. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall „hinten anstellen“. Das heißt: warten, bis alle regulären Tafelkunden durch sind. Meist ist dann noch Ware vorhanden, sodass auch Sie nicht leer ausgehen

Wer kann Tafelkunde werden?
Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung dazu nachweisen. Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können.
Je nach Einkommenshöhe sind berechtigt:
Bezieher von staatlichen Sozialleistungen z.B.:
• Arbeitslosengeld II,
• Sozialhilfe,
• Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
• Kinderzuschlag zum Kindergeld,
• Wohngeld,
• BAFÖG.
Personen, die sich in wirtschaftlicher Not befinden, aber bisher keine staatlichen Sozialleistungen beantragt haben, z.B.:
• geringe Rente,
• ein anderes Erwerbseinkommen in geringer Höhe,
• oder dass Sie Insolvenz angemeldet haben.
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt nur Beispiele dar.
Welche Unterlagen Sie beim ersten Kontakt mitbringen sollten:
• Personalausweis,
• aussagefähige Einkommensnachweise/Nachweis von Sozialleistungen (siehe oben).